In der Sitzung der Verbandsversammlung des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) vom 05.12.2006 wurde die Erhebung einer Verwaltungsgebühr ab 01.01.2007 beschlossen.
Die Verwaltungsgebühr wird erhoben für die Aufstellung, Rücknahme oder Veränderung eines Müllgefäßes von 120 bzw. 240 Liter sowie für die Änderung der Entleerungshäufigkeit.
Die Gebühr beträgt pro Änderung und pro Gefäß 22 Euro.
Die Gebühr wird nicht erhoben bei Aufstellung eines Abfallgefäßes zum erstmaligen Anschluss an die öffentliche Abfallbeseitigung.
Ebenso entfällt die Gebühr bei Ersatz von Schüttungsfällen und defekten Gefäßen der gleichen Art.