Lärmaktionsplan Straße 2024
05.03.2024
BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES ZUR AUFHEBUNG DES VERFAHRENS ZUR AUFSTELLUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANS “TOURISMUSKONZEPT WILDPARK UND UMGEBUNG“
Der Gemeinderat der Gemeinde Wadgassen hat in öffentlicher Sitzung am 02.09.2025 beschlossen, den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Tourismuskonzept Wildpark und Umgebung“ vom 12.04.2022 aufzuheben.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wadgassen hat in öffentlicher Sitzung am 12.04.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans “Tourismuskonzept Wildpark und Umgebung“ im Ortsteil Differten beschlossen.
Der Beschluss zur Aufhebung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans “Tourismuskonzept Wildpark und Umgebung“ wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Aufstellungsbeschluss außer Kraft.
Wadgassen, 02.12.2025
Der Bürgermeister
Zusammenstellung und Bewertung von Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung im Bereich der gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie zu betrachtenden Hauptverkehrsstraßen in der Gemeinde Wadgassen
05.03.2024
06.12.2023
08.12.2023
08.12.2023
In einem umfänglichen Gemeindeentwicklungskonzept sollen die zukünftigen Weichen für verschiedenste anstehende Herausforderungen in den Bereichen Wohnen, soziale Infrastruktur, Versorgung, Wirtschaft, Tourismus, Umwelt oder Finanzen gelegt werden, die die Gemeinde zukunftsfähig zu machen sollen. Hierzu erarbeitet die Gemeindegemeinsam mit dem Planungsbüro Kernplan aus Illingen ein integriertes Gemeindeentwicklungskonzept.