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Prof.Dr.
Die Aufgaben des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen bestehen darin, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Saarland voranzutreiben. Dabei ist er Ansprechpartner für alle, die aufgrund nicht ausreichend angepasster Umwelten nicht gleichberechtigt am sozialen Leben teilhaben können oder in ihrer selbstbestimmten Lebensführung eingeschränkt sind. Er berät Parlament und Regierung in den Grundsatzangelegenheiten von Menschen mit Behinderungen. Die Öffentlichkeit zu informieren über die Anliegen von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen gehört ebenso zu seinen Aufgaben wie die Mitarbeit in regionalen und überregionalen Gremien und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Akteuren in der Großregion. Auch der Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen für Frauen mit Behinderungen ist ihm ein Anliegen.
Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen nimmt eine zentrale, unabhängige und beratende Stellung beim Saarländischen Landtag ein.