Für Personen, die ihre Angehörigen pflegen, oder sich ehrenamtlich um Pflegebedürftige kümmern, gibt es Pflegekurse und individuelle Schulungen. Mithilfe dieser Pflegekurse und individuellen Schulungen soll ein nötiges Grundwissen geschaffen werden und um sich den Anforderungen des Pflegealltags besser gewachsen zu fühlen.
Inhalte sind:
· nützliches Basiswissen
· das Erlernen von Handgriffen, des rückenschonenden Hebens und Tragens
· Themen der Gesundheit
· Hygiene
· Leistungen der Sozialversicherung
· rechtliche Vorsorge
Die Kurse bieten neben dem Erlernen von Grundwissen auch die Möglichkeit des Erlebens mit der Situation nicht alleine zu sein, zum Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen und um Kontakte zu knüpfen.
Neben allgemeinen Kursen gibt es auch spezielle Angebote, z.B.: Pflege bei Demenz.
Die Kurse werden in Zusammenarbeit mit Pflegediensten/-einrichtungen, Volkshochschulen, Nachbarschaftshilfen oder Vereinen angeboten. Die Angebote können beim Pflegestützpunkt oder bei der eigenen Pflegekasse erfragt werden. Häufig werden die Termine in der lokalen Presse veröffentlicht.
Verschiedentlich werden auch Online-Pflegekurse angeboten. Ob die Pflegekasse ein solches Angebot vorhält, kann dort erfragt werden.
Auf Wunsch ist auch eine individuelle Schulung in der häuslichen Umgebung möglich.
Neben den bestehenden Entlastungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zur Gestaltung der Versorgungssituation wurden weitere gesetzliche Regelungen geschaffen, die die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf unterstützen sollen.
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung mit Pflegeunterstützungsgeld
Nahe Angehörige können, wenn eine akut aufgetretene Pflegesituation entsteht, bis zu 10 Arbeitstage ihrer Arbeitsstelle fern bleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder die Versorgung selbst sicherzustellen.
Ankündigungsfrist: keine Ankündigungsfrist
Lohnersatzleistung: Pflegeunterstützungsgeld; Beantragung bei Pflegekasse des Pflegebedürftigen
Pflegezeit
Für einen vollständigen oder teilweisen Ausstieg aus dem Beruf, um Pflege zu übernehmen, ist eine Freistellung bis zu 6 Monate möglich. Ebenso ist es möglich für die Begleitung in der letzten Lebensphase, eine bis zu 3-monatige vollständige oder teilweise Freistellung möglich.
Ankündigungsfrist: 10 Tage; beim Übergang von der Familienpflegezeit in die Pflegezeit: spätestens 8 Wochen vor Beginn
Zinsloses Darlehen; Beantragung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
! Kein Rechtsanspruch gegenüber Arbeitgebern mit 15 oder weniger Beschäftigten !
Familienpflegezeit
Sollte die Pflegezeit nicht ausreichend sein, ist eine teilweise Freistellung bis zu 24 Monaten möglich. Es besteht ein Anspruch darauf, die Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren, um den Angehörigen in der häuslichen Umgebung zu pflegen.
Ankündigungsfrist: 8 Wochen; beim Übergang von der Pflegezeit in die Familienpflegezeit: spätestens 3 Monate vor Beginn
Zinsloses Darlehen; Beantragung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
! Kein Rechtsanspruch gegenüber Arbeitgebern mit 25 oder weniger Beschäftigten, ausschließlich der zur Berufsbildung Beschäftigten !
Weitere Informationen dazu sind beim Bundesministerium für Gesundheit erhältlich:
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) - Bundesgesundheitsministerium
„Eine Pflegeperson … ist eine Person, die eine/n Pflegebedürftige/n nicht erwerbsmäßig in ihrer oder seinen häuslichen Umgebung pflegt“. Es gilt, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt, mindesten zehn Stunden wöchentlich beansprucht und auf mindestens zwei Tage in der Woche verteilt wird. Wenn dies zutrifft, hat die Pflegeperson Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherung.
Rentenversicherung: Für die Pflegeperson werden Beiträge gezahlt, wenn sie regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist. Die Zahlung erfolgt bis zum Bezug einer Vollrente wegen Alters und Erreichen der Regelaltersgrenze. Die Höhe der Beitragszahlung richtet sich nach dem Pflegegrad und der bezogenen Leistungsart.
Unfallversicherung: Die Pflegeperson ist beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Die Sicherung gilt auch für den Hin- und Rückweg der Pflegeperson zur Wohnung des Pflegebedürftigen.
Arbeitslosenversicherung: Die Zahlung erfolgt für Pflegepersonen, die aus dem Beruf aussteigen, um zu pflegen, bzw. für Personen, die den Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung unterbrechen, um zu pflegen.
Weitere Informationen dazu sind beim Bundesministerium für Gesundheit erhältlich:
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) - Bundesgesundheitsministerium
Das Zentrum für Qualität in der Pflege ist eine gemeinnützige, operative Stiftung. Ihr Ziel ist es die gesundheitliche Versorgung, v.a. die Pflegequalität, für ältere pflegebedürftige Menschen zu verbessern. Das Zentrum für Qualität in der ZQP bietet eine Vielzahl an Publikationen mit Hinweisen und Praxistipps, die pflegende Angehörige in der häuslichen Pflege unterstützen sollen. Sie können als PDF-Datei abgerufen oder bestellt werden.
Auswahl an Titeln:
· Sicherheit der Medikation
· Körperpflege-Praxistipps für den Pflegealltag
· Rollator-Tipps zum sicheren Umgang
· Essen und Trinken-Praxistipps für den Pflegealltag
u.v.m.
Im Falle eines Notfalls ist es wichtig, dass die Rettungskräfte schnell Informationen haben, welche Vorerkrankungen bestehen, welche Medikamente eingenommen werden und wie der allgemeine Gesundheitszustand ist. Bei alleinlebenden Menschen ist es schwerer an diese Informationen zu gelangen. Um nicht allzu viel Zeit damit zu verlieren, ausfindig zu machen, wer die Angehörigen sind und diese zu kontaktieren, gibt es die Notfalldose. In die Notfalldose können Notfall-/Impfpass, Medikamentenplan, Patientenverfügung, usw. getan werden und die Notfalldose wird dann in die Kühlschranktür gestellt. Mit einem Aufkleber an der Innenseite der Haus-/Wohnungstür und einem Aufkleber auf dem Kühlschrank können die Rettungskräfte erkennen, dass in dem Haushalt eine Notfalldose vorhanden ist und die notfallrelevanten Informationen verfügbar sind. Gerade im Stress einer Notfallsituation, in der Details vergessen werden können, oder der Patient vielleicht nicht ansprechbar ist, ist dies viel wert.
Notfalldose → Dokumente in die Notfalldose → Notfalldose in die Kühlschranktür → Aufkleber auf die Türinnenseite und auf den Kühlschrank → Fertig!
Beziehbar sind die Notfalldosen bei der
Deutsche Rheuma-Liga Saar e.V.
Schmollerstraße 2b
66111 Saarbrücken
Telefon: 0681/ 332 71
Startseite (rheuma-liga-saar.de)
Sozialverband VdK Saarland e.V.
Neugeländestraße 11
66117 Saarbrücken
Telefon: 0800/ 835 7227
Leider kann es dazu kommen, dass sich die Versorgungssituation des Pflegebedürftigen innerhalb kürzester Zeit extrem verändert: durch die Veränderung des Gesundheitszustands des Pflegebedürftigen, durch einen kurzfristigen Ausfall der Pflegeperson, z.B.: durch einen Krankenhausaufenthalt, oder, dass nach einem Krankenhausaufenthalt die Versorgungssituation zuhause ungeklärt ist.
Die AWO-Pflegenotaufnahme hilft in einer solchen Situation kurzfristig einen Kurzzeit- oder Vollzeitpflegeplatz zu organisieren. Ebenso sind sie bei der Personenbeförderung behilflich.
Kontakt
Telefon: 0800/ 255 255 8
Wird der Umzug in eine Pflegeeinrichtung notwendig, müssen viele Entscheidungen getroffen werden. Eine davon ist die Auswahl einer Pflegeeinrichtung.
Anforderungen klären
Es ist wichtig abzuklären, welche Wünsche und Erwartungen der Pflegebedürftige an eine Einrichtung hat und sich darüber auszutauschen. Wenn die pflegebedürftige Person dies nicht mehr äußern kann oder nicht einbezogen werden kann, ist es notwendig, sich zu erinnern, welche Äußerungen dazu in der Vergangenheit getätigt wurden, oder ob es eine Verfügung gibt, in der dies festgehalten wurde.
Pflegeeinrichtungen finden
Einen Überblick, welche Pflegeeinrichtungen es in der Suchregion gibt, geben Datenbanken:
· AOK-Pflegenavigator: www.pflege-navigator.de
· Heimverzeichnis: www.heimverzeichnis.de
· vdek Pflegelotse: www.pflegelotse.de
· Saarländische Pflegegesellschaft: www.pflege-portal-saar.de
Oder ansonsten können der Pflegestützpunkt vor Ort oder die compass Pflegeberatung behilflich sein.
Eindruck verschaffen
Um sich einen Eindruck zu verschaffen, sollte man sich nicht nur auf das Informationsmaterial der Einrichtung verlassen. Es sollte geschaut werden, welche Pflegenoten die Einrichtung hat, ob sonstige Zertifikate oder Siegel vorhanden sind, welche Bewertungen es im Internet gibt. Wenn möglich sollte ein Termin für eine Besichtigung vereinbart werden. Bei diesem Termin kann sich ein Eindruck verschafft werden und Fragen können geklärt werden.
Auswahl treffen
Bei der Auswahl sollten die Anforderungen, die man ausgemacht hat, und der gewonnene Ausdruck abgewägt werden.
Wichtige Aspekte (nach einer Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege) sind:
· Ärztliche Versorgung und Notdienste
· Essen und Trinken
· Freiheit und soziale Kontakte
· Grundhaltung und Umgang
· Lage und Erreichbarkeit
· Prävention und Gesundheitsförderung
· Räume und Ausstattung
· Selbstbestimmung und Lebensführung
· Sicherheit und Gewaltprävention
· Umgebung und Außenbereiche
Ausführlich sind die Tipps beim Zentrum für Qualität in der Pflege zu finden:
Pflegetelefon des Bundesministeriums Familie, Senioren, Frauen und Jugend
AOK-Pflegenavigator
AOK Pflege-Navigator - Suchmaske der Pflegeeinrichtungssuche (pflege-navigator.de)
vdek Pflegelotse
Pflegeportal Saar
Saarländische Pflegegesellschaft (pflege-portal-saar.de)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Start: Wege zur Pflege (wege-zur-pflege.de)
Bundesministerium für Gesundheit
Online-Ratgeber Pflege - Bundesgesundheitsministerium
Beratung- Zentrum für Qualität in der Pflege
Beratung zur Pflege | Stiftung ZQP
Gewaltprävention in der Pflege- Zentrum für Qualität in der Pflege
Gewaltprävention in der Pflege | Stiftung ZQP
Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO)
Interessenvertretung der Senioren | BAGSO
Wir pflegen!- Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.
wir pflegen e.V. (wir-pflegen.net)
Junge Pflegende
Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe.: Pausentaste
Bildung und Familien
Anke Martin
Lindenstraße 144
66787 Wadgassen
Telefon: 06834 / 944-145
Mail: Anke.Martin@wadgassen.de