Pflege soll Menschen helfen ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in Würde zu führen.

Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn ein Mensch dauerhaft (min. 6 Monate) aufgrund von körperlichen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen nicht in der Lage ist, seinen alltäglichen Verpflichtungen, Aufgaben und Aktivitäten selbstständig nachzugehen und Unterstützung benötigt, um diese Unselbstständigkeit auszugleichen. Sei es durch Angehörige und das soziale Umfeld oder professionelle Dienstleiser.

4,1 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig und erhalten Leistung der Pflegeversicherung. 80% von ihnen werden zuhause versorgt durch ihre Angehörigen und ihr soziales Umfeld alleine oder mit Unterstützung durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste.  Die restlichen 20% leben in stationären Pflegeeinrichtungen.

Im Saarland sind 55.318 Menschen pflegebedürftig und 79% von ihnen werden zu Hause versorgt. Von denjenigen, die zuhause versorgt werden, werden 67% ausschließlich durch Angehörige, ohne Unterstützung durch ambulante Pflege und Betreuungsdienste, versorgt.

Pflege ist eine Herausforderung für alle an der Pflegesituation Beteiligten. Dabei sollte der Blick nicht nur auf dem Pflegebedürftigen selbst, sondern auch auf der Pflegeperson liegen. Denn viele Motive können dazu führen, dass zu wenig, zu spät oder gar keine Hilfe genutzt wird, und es zu einer Überforderung oder Überlastung der Pflegeperson kommt. Dies kann hervorgerufen werden durch emotional gefestigte Pflegemotive, wie z.B.: „in guten wie in schlechten Zeiten“ oder „sie waren für mich da, jetzt bin ich für sie da“, oder durch das Gefühl des ständigen Verfügbar-Seins und damit  einhergehenden Einschränkungen in der eigenen Lebensführung (wie z.B.: Verringerung oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit, Reduzierung von sozialen Kontakten, Aufgabe von Hobbies). All dies kann zu körperlichen und seelischen Erkrankungen und somit zum Ausfall der Pflegeperson führen. Dies gilt es zu vermeiden.

Denn Pflege kann nur dann gelingen, wenn die Pflegeperson auch für sich selbst sorgt und sich selbst gesund erhält. Dazu ist die Bereitschaft notwendig, Hilfs- und Entlastungsangebote in Anspruch zu nehmen, z.B.: die Inanspruchnahme einer Pflegeberatung, um zu schauen, wie die Versorgung gestaltet werden kann; Unterstützung bei der Körperpflege durch einen ambulanten Pflegedienst; Inanspruchnahme einer Tagespflege oder häuslichen Betreuung, um weiterhin einer Arbeit nachzugehen oder um sich in dem Zeitraum, um sich selbst zu kümmern (z.B.: Arztbesuch, Friseurtermin, Treffen mit Verwandten oder Freunden).

Auf den folgenden Seiten wird ein Überblick gegeben über die verschiedenen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie die Ansprechpartner in der Gemeinde Wadgassen bzw. im Landkreis Saarlouis.

Ambulante Pflegedienste

Ambulante Pflegedienste unterstützen bei der Pflege zu Hause.

Das Leistungsangebot der ambulanten Pflegedienste erstreckt sich über verschiedene Bereiche:

·         körperbezogene Pflegemaßnahmen (z.B.: Körperpflege)

·         pflegerische Betreuungsmaßnahmen (z.B.: Gestaltung des Alltags)

·         häusliche Krankenpflege nach §37 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B.: Medikamentengabe)

·         Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen (z.B.: Vermittlung von Hilfsdiensten)

·         Hilfen bei der Haushaltsführung (z.B.: Reinigen)

Es ermöglicht den Pflegebedürftigen den Verbleib in der vertrauten, häuslichen Umgebung.

Die Höhe der Kosten richtet sich nach den vereinbarten und erbrachten Leistungen des ambulanten Pflegedienstes.

Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 die Kosten für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes als ambulante Pflegesachleistung bis zu einem gewissen Höchstbetrag. Der Höchstbetrag richtet sich nach dem Pflegegrad.

 

Im Folgenden sind die ambulanten Pflegedienste in der Gemeinde Wadgassen gelistet. Informationen zu weiteren Pflegediensten erhalten Sie beim Pflegestützpunkt Saarlouis Telefon: 06831/ 1 20 63 0

 

 Eine ausführliche Beratung erhalten Sie:

·         bei dem ausgewählten Dienstleister

·         als gesetzlich Versicherte/r: Pflegestützpunkt Saarlouis 06831/1 20 63 0

·         als Privat-Versicherte/r: compass-Pflegeberatung  Telefon: 0800/101 88 00

Teilstationäre Pflege: Tagespflege und Nachtpflege

Teilstationäre Pflege bezeichnet die zeitweise Betreuung des Pflegebedürftigen im Tagesverlauf in einer teilstationären Pflegeeinrichtung. Dies ist als Tagespflege oder als Nachtpflege möglich. Vorrangig geschieht dies jedoch als Tagespflege, für Nachtpflege gibt es wenig Angebote.

Es handelt sich dabei um eine Ergänzung zu Leistungen der ambulanten Pflege.  Für den Pflegebedürftigen wirkt dies häufig als nichtmedikamentöser Therapieansatz und kann zu einer Förderung des Wohlbefindens beitragen, durch Angebote der Beschäftigung, der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der Förderung sozialer Kontakte.

Für die pflegenden Angehörigen bedeutet dies eine stunden- bzw. tageweise Entlastung und trägt zu deren Gesunderhaltung bei. Die Pflege in der eigenen Häuslichkeit kann somit besser und länger gelingen, und somit ein eventueller Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung hinausgezögert bzw. vermieden werden.

Die Dienstleistungen einer Tagespflegeeinrichtung umfassen in der Regel: Hol- und Bringdienst, Mahlzeiten, Grund- und Behandlungspflege, therapeutische und rehabilitative Angebote, Betreuung in Kleingruppen. Die Öffnungszeiten sind meist von Montag bis Freitag, von 08:00 bis 16:30 Uhr. Einige Einrichtungen bieten ausgedehntere Öffnungszeiten an, z.B.: mit verlängerten Öffnungszeiten oder mit Betreuungszeiten am Wochenende.

Die Pflegeversicherung übernimmt im Rahmen des Budgets für Tages-/Nachtpflege die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege in einer teilstationären Pflegeeinrichtung. Möglich ist dies bei Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5. Hinzukommt kommt ein Eigenanteil für Kosten der Unterkunft, der Verpflegung und für Investitionen. Der Eigenanteil kann über den Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ erstattet werden.

Im Folgenden sind die Tagespflegeeinrichtungen in der Gemeinde Wadgassen gelistet. Informationen zu weiteren Tagespflegeeinrichtungen erhalten Sie beim Pflegestützpunkt Saarlouis Telefon: 06831/ 1 20 63 0

 

 Eine ausführliche Beratung erhalten Sie:

·         bei der ausgewählten Einrichtung

·         als gesetzlich Versicherte/r: Pflegestützpunkt Saarlouis 06831/1 20 63 0

·         als Privat-Versicherte/r: compass-Pflegeberatung  Telefon: 0800/101 88 00

·         bei Ihrer Pflegekasse

 

 

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege bedeutet, dass der Pflegebedürftige für einen begrenzten Zeitraum auf vollstationäre Pflege und die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung angewiesen ist. Grund dafür ist, das die häusliche Pflege zeitweise, noch nicht oder nicht in erforderlichem Umfang erbracht werden kann. Die Gründe hierfür sind vielfältig: durch das Auftreten einer akuten Krisensituation, übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder aufgrund der Verhinderung der Pflegeperson (Urlaub, Krankheit, Kur, o.ä.).

Die Leistung der Kurzzeitpflege kann ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden und hat in allen Pflegegraden den Betrag von 1.612 Euro pro Kalenderjahr (max. vier Wochen). Es ist zu beachten, dass ein Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zu leisten ist.

Während der Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege wird (max. bis zu acht Wochen) die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weiter gezahlt.

Es empfiehlt sich vor der Inanspruchnahme mit der Pflegekasse Kontakt aufzunehmen.

Im Folgenden sind die Kurzzeitpflegeeinrichtungen in der Gemeinde Wadgassen gelistet. Informationen zu weiteren Kurzzeitpflegeeinrichtungen erhalten Sie beim Pflegestützpunkt Saarlouis Telefon: 06831/ 1 20 63 0

 

Verhinderungspflege

Der Fall der Verhinderungspflege tritt ein, wenn die Pflegeperson, aufgrund von Krankheit, Urlaub, o.ä., an der Pflege verhindert ist, die Pflege weiterhin in der häuslichen Umgebung erfolgen soll und ersatzweise für einen gewissen Zeitraum von einer anderen Person übernommen wird. Die ersatzweise Pflege kann erfolgen durch Angehörige, die nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind, durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte oder ehrenamtlich Pflegende. Die Kosten für die Ersatzpflege werden für Pflegebedürftige mit den Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 übernommen. Die Leistung beläuft sich auf den Betrag von 1.612 Euro pro Kalenderjahr.

 

 

Eine ausführliche Beratung erhalten Sie:

·         bei der ausgewählten Einrichtung

·         als gesetzlich Versicherte/r: Pflegestützpunkt Saarlouis 06831/1 20 63 0

·         als Privat-Versicherte/r: compass-Pflegeberatung  Telefon: 0800/101 88 00

·         bei Ihrer Pflegekasse

Vollstationäre Pflege

Der Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung erfolgt, wenn häusliche Pflege alleine oder mit Unterstützung durch teilstationäre Angebote nicht oder nicht mehr ausreichend ist.

Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung haben Pflegebedürftige im Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5.

Die Pflegeversicherung übernimmt pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen, Aufwendungen für Betreuung und für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, bis zu einem Höchstbetrag je Pflegegrad. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen selbst getragen werden.

Im Folgenden sind die vollstationären Pflegeeinrichtungen in der Gemeinde Wadgassen gelistet. Informationen zu weiteren vollstationären Pflegeeinrichtungen erhalten Sie beim Pflegestützpunkt Saarlouis Telefon: 06831/ 1 20 63 0

 

Eine ausführliche Beratung erhalten Sie:

·         bei der ausgewählten Einrichtung

·         als gesetzlich Versicherte/r: Pflegestützpunkt Saarlouis 06831/1 20 63 0

·         als Privat-Versicherte/r: compass-Pflegeberatung  Telefon: 0800/101 88 00

·         bei Ihrer Pflegekasse

Geriatrische Rehabilitation

Geriatrische Rehabilitation ist eine spezialisierte Rehabilitation für ältere Menschen. Neben dem Alter kommt hinzu, dass bei geriatrischen Patienten meist mehrere Erkrankungen bzw. Einschränkungen(Multimorbidität) vorliegen.

Ziel einer geriatrischen Rehabilitation ist die Wiederherstellung der individuellen Selbstständigkeit und die Vermeidung einer Pflegebedürftigkeit. Mithilfe von Behandlungen, Trainings, Schulungen und dem vertraut machen mit Hilfsmitteln, werden die Kompetenzen für eine selbstständige Lebensführung im Alltag gestärkt. Dies trifft auf Patienten, z.B.: nach einem Schlaganfall, mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, mit Verschleißerkrankungen des Bewegungsapparats usw., zu. Dazu findet eine interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche (Medizin, Pflege, Ergotherapie, Physiotherapie und Sozialarbeit) statt.   

St. Nikolaus Hospital Wallerfangen

http://www.sankt-nikolaus-hospital.de/geriatrie/geriatrisches-zentrum/

 

Gerontopsychiatrie

Die Gerontopsychiatrie ist ein eigenständiger Teilbereich der Psychiatrie. Sie befasst sich mit psychischen Erkrankungen, die typischerweise in der Lebensphase Alter auftreten, wie z.B.: Demenz o. Delir, und psychischen Erkrankungen, die durch Umbrüche und Lebenslagen in der Lebensphase Alter hervorgerufen werden können, wie z.B.: Eintritt in den Ruhestand, Verlust des Partners, Veränderung der körperlichen Gegebenheiten. Unter Bezugnahme auf die Gerontologie und die Geriatrie hat die Gerontopsychiatrie eigenständige Ansätze hinsichtlich Prävention, Diagnose, Therapie und Rehabilitation entwickelt.

Informationen dazu erteilen Hausärzte und neurologische Fachärzte.

St. Nikolaus Hospital Wallerfangen

http://www.sankt-nikolaus-hospital.de/geriatrie/geriatrisches-zentrum/akutgeriatrie/

SHG Kliniken Sonnenberg

https://www.shg-kliniken.de/sonnenberg/klinik/gerontopsychiatrie/


Kontakt:

Bildung und Familien

Anke Martin

Lindenstraße 144

66787 Wadgassen

Telefon: 06834  / 944-145

Mail: Anke.Martin@wadgassen.de