Steg und Strandkorb Naturbecken

Unser Bad soll grüner werden

Informationen, Bäder und Sauna

Wir forsten auf! Jetzt Baumpatenschaft übernehmen

Neue Bäume für unser Parkbad
In den vergangenen Jahren mussten auf dem Gelände unseres Parkbades zahlreiche Bäume aus verschiedenen Gründen entfernt werden. Besonders im Bereich des Wasserspielplatzes und des Bistros ist diese Veränderung deutlich sichtbar. Diese natürliche Atmosphäre und die beliebten Schattenplätze fehlen heute vielen Besucher*innen. Dies möchten wir nun ändern.

Gemeinsam lassen wir unser Parkbad wieder wachsen
Mit dieser Aktion möchten wir alle Bürger*innen sowie Gewerbetreibende einladen, mit der Übernahme einer Baumpatenschaft einen persönlichen Beitrag zur Verschönerung und Weiterentwicklung unseres Parkbades zu leisten. Mit Ihrer Unterstützung können neue Bäume gepflanzt werden, die künftig wieder für mehr Grün, Schatten und Aufenthaltsqualität sorgen. Jeder Baum ist ein sichtbares Zeichen der Verbundenheit mit unserem Parkbad und eine Investition in die Zukunft.

Ihre Baumpatenschaft
Eine Baumpatenschaft umfasst:
• einen neuen Baum inklusive Pflanzung
• die fachgerechte Vorbereitung und Pflege
• eine individuelle Kennzeichnung des Baumes (Beispiel: Dieser Baum wurde ermöglicht durch Familie/Firma Mustermann, Baumpatenschaft 2026)
• eine persönliche Patenschaftsurkunde

Wie kann Ihre Unterstützung aussehen?
Mit einer Zuwendung ab 50 Euro leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Natur- und Klimaschutz. Die maximale Summe pro Baum beträgt 500 Euro. Individuelle Partnerschaftsmodelle sind nach Absprache möglich und erwünscht.

Werden Sie Teil unserer Aktion!
Übernehmen Sie eine Baumpatenschaft oder eine Beteiligung und helfen Sie mit, neue Schattenspender für unser Parkbad wachsen zu lassen.
Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 06834-944166

Unsere Bankverbindung:
Kreissparkasse Saarlouis
Empfänger: Bäderbetrieb Wadgassen GmbH
IBAN: DE23 5935 0110 0009 3575 91
BIC: KRSADE55XXX

*Die Bäderbetrieb Wadgassen GmbH ist keine gemeinnützige Organisation. Die Abklärung einer steuerlichen Absetzbarkeit z.B. als Sonderausgaben oder Betriebsausgaben fällt in die Zuständigkeit des bzw. der Spender.