Anmeldung - Formelles
Anmeldung zur Eheschließung

Wir freuen uns, dass Sie sich dazu entschlossen haben zu heiraten.

Gerne erläutern wir Ihnen in drei Schritten Ihren Weg zur Eheschließung:

 

1.         Wunschtermin & Unterlagen

Sie können die Trauung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt, aber auch bei jedem anderen Standesamt durchführen lassen. Ein Trautermin können Sie gerne im Voraus bei uns anfragen und auch reservieren.

 

2.       Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens ein halbes Jahr vor dem Eheschließungstermin erfolgen. Diese erfolgt immer beim Wohnsitzstandesamt eines Verlobten.

 

Um Ihnen im Vorfeld Auskünfte über die vorzulegenden Urkunden/Dokumente bei einer Eheschließung mitzuteilen, füllen Sie bitte hierzu folgendes Auskunftsformular aus und senden es uns per E-Mail an standesamt@wadgassen.de oder alternativ auf dem Postweg an

Gemeinde Wadgassen, Rathaus II – Standesamt, Provinzialstraße 10, 66787 Wadgassen.

 

Nachdem Sie alle benötigten Unterlagen zusammen haben, erhalten Sie einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung. Zu diesem Termin sollen beide Eheschließende erscheinen. Die Einzelheiten zur Eheschließung und deren Ausgestaltung besprechen wir dann in aller Ruhe im Büro. Persönliche Wünsche von Ihnen versuchen wir gerne zu berücksichtigen.

 

Sie benötigen zur Anmeldung:

Wenn Sie ledig, volljährig und deutsche/r Staatsangehörige/r sind:
• Eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister (erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt)
• Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Wenn Sie bereits verheiratet waren:
• Zusätzlich eine aktuelle beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister der vorangegangenen Ehe/n (erhältlich bei dem Standesamt, bei dem die Ehe/n geschlossen wurde/n). In der Ablichtung sollte die rechtskräftige Auflösung der Ehe vermerkt sein. Ist dies nicht der Fall legen Sie uns bitte das rechtskräftige Scheidungsurteil vor.

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
• Zusätzlich eine aktuelle beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtseintrag des Kindes/der Kinder.

Wenn Sie nicht im Saarland wohnhaft sind:
• Zusätzlich eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich bei Ihrem Meldeamt/Bürgerbüro).

Wenn Sie ausländische/r Staatsbürger/in sind:
• Wenden Sie sich bitte im Vorfeld telefonisch zwecks Klärung der benötigten Unterlagen an uns.