Kalenderdatei für Ihre Adresse erzeugen:
Ab 01.01.2021 übernimmt die Abfuhr der „Gelben Säcke“ die Firma :
Adam GmbH
Oststr. 4
66780 Rehlingen
Telefon: 06835/9551229
Verteilerstellen für Privathaushalte in der Gemeinde Wadgassen:
Differten
Automobile Thomas, Überherrnerstr. 53
Friedrichweiler
Ortsvorsteher Spies, Fortshausstr. 94
Hostenbach
Schommer Schreinerei + Möbelhaus, Forstwiesenstr. 45
Pain et Baquette, Kaiserstr. 23
Bastelstübchen Dreistadt, Weiherstr. 30
Cafe Mona Lisa, Schaffhauserstr. 22
Schaffhausen
Totto Lotto Plegniere, Provinzialstr. 70
Wadgassen
Rathaus, Lindenstr. 114
Wertstoffhof, Am Bahnhof 9
ED-Tankstelle,Lindenstraße 59
Werbeln
Werbelner Dorflädchen Judith Fischer, Ludweilerstr. 15a
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
immer noch sind Buchsbäume oder Buchsbaumhecken durch den Buchsbaumzünsler gefährdet. Um einer weiteren Ausbreitung des Schädlings entgegenzuwirken, sollen befallene Pflanzen über den Restmüll und nicht über die Biotonne entsorgt werden.
Durch die Verbrennung des Restmülls ist eine sichere und fachgerechte Entsorgung der befallenen Pflanzen gewährleistet. Das Schnittgut soll möglichst in Plastikbeutel verpackt sein bevor es in die Restmülltonne kommt.
Sollte das Fassungsvermögen Ihrer Tonne nicht ausreichen, können Sie an der Information im Rathaus, auf dem Wertstoffhof Wadgassen, Am Bahnhof 9, sowie beim Umwelt- und Grünflächenamt in Differten, Eimersbergstraße 7, Abfallsäcke gegen eine Gebühr von 6 € erwerben. Ausschließlich diese Beistellung wird vom Abfuhrunternehmen mitgenommen.
Um die Verbreitung weitestgehend eindämmen zu können, ist eine Annahme von Buchsbäumen oder Buchsbaumhecken an der Grünschnittannahmestelle derzeit nicht möglich.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Biogut lässt sich nicht nur energetisch verwerten, sondern zusätzlich als Kompost auch noch stofflich nutzen. Dies macht es zu einer besonders wertvollen Ressource, die das Klima und die Umwelt schont.
Im Allgemeinen gehören organische Küchen- und Gartenabfälle (in haushaltsüblichen Mengen), die nicht an Ort und Stelle kompostiert werden, in die Biotonne. Grundsätzlich sollten aus hygienischen Gründen gekochte Speisereste in haushaltsüblichen Mengen über die Tonne, die als nächstes abgefahren wird (Restabfall- oder Bioabfalltonne), entsorgt werden.
Sind Störstoffe, wie beispielsweise Plastikbeutel, Restabfälle oder Verpackungen, in der Biotonne enthalten, wird die Verwertung des Bioabfalls erschwert und führt zu zusätzlichen Kosten. Biotonnen mit störstoffhaltigen Inhalten bleiben ungeleert an ihrer Abholstelle stehen.
Der nicht abfahrfähige Inhalt muss somit entweder für den nächsten Leerungstermin vom Gefäßnutzer/in nachsortiert oder als Restabfall entsorgt werden. Eine gesonderte Abfuhr führt zu Mehrkosten, die mit dem Gebührenbescheid in Rechnung gestellt werden.
Um eine ordnungsgemäße Entsorgung aktiv zu unterstützen, möchten wir Ihnen mit nachstehender Auflistung Klarheit über die Frage „WAS DARF in die Biotonne, WAS NICHT?“ verschaffen: