Örtliche Betreuungsbehörde im Landkreis Saarlouis
Kaiser-Friedrich-Ring 31
Eine Vorsorgevollmacht wird für den Fall einer Hilfebedürftigkeit erteilt. Hilfebedürftigkeit bedeutet, dass der Vollmachtgebende aufgrund seines körperlichen und/oder kognitiven Gesundheitszustands nicht mehr selbstständig handeln kann oder das Treffen einer eigenverantwortlichen Entscheidung nicht mehr möglich ist. Dies kann z.B.: durch einen Unfall, einen Herzinfarkt, eine Demenzerkrankung auftreten. Die Vorsorgevollmacht sollte nur jemanden erteilt werden, zu dem ein ausgeprägtes Vertrauensverhältnis besteht, da die Ausübung der Vollmacht im Allgemeinen nicht kontrolliert wird.
Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen, erneuert oder ergänzt werden.
Beratung dazu bieten die Örtliche Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine.
Kaiser-Friedrich-Ring 31
Prälat-Subtil-Ring 3a