Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Biogut lässt sich nicht nur energetisch verwerten, sondern zusätzlich als Kompost auch noch stofflich nutzen. Dies macht es zu einer besonders wertvollen Ressource, die das Klima und die Umwelt schont.
Im Allgemeinen gehören organische Küchen- und Gartenabfälle (in haushaltsüblichen Mengen), die nicht an Ort und Stelle kompostiert werden, in die Biotonne. Grundsätzlich sollten aus hygienischen Gründen gekochte Speisereste in haushaltsüblichen Mengen über die Tonne, die als nächstes abgefahren wird (Restabfall- oder Bioabfalltonne), entsorgt werden.
Sind Störstoffe, wie beispielsweise Plastikbeutel, Restabfälle oder Verpackungen, in der Biotonne enthalten, wird die Verwertung des Bioabfalls erschwert und führt zu zusätzlichen Kosten. Biotonnen mit störstoffhaltigen Inhalten bleiben ungeleert an ihrer Abholstelle stehen.
Der nicht abfahrfähige Inhalt muss somit entweder für den nächsten Leerungstermin vom Gefäßnutzer/in nachsortiert oder als Restabfall entsorgt werden. Eine gesonderte Abfuhr führt zu Mehrkosten, die mit dem Gebührenbescheid in Rechnung gestellt werden.